Antrag stellen

für die Realisierungsphase

Übermorgen geht in die Realisierungsphase. Jetzt bewerben!

Die Kulturstiftung des Bundes hat mit “Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen” ein Förderprogramm aufgelegt, das als Katalysator für grundlegende Innovationsprozesse in Kulturinstitutionen wirkt. Ziel des Programmes ist es, Kultureinrichtungen durch selbst konzipierte strukturelle Veränderungen gesellschaftlich stärker zu verankern. Anschließend an die Orientierungsphase, in der 50 Konzepte für Innovationsvorhaben entwickelt und gefördert wurden, geht das Programm “Übermorgen” nun in eine Realisierungsphase (2027–2030) und öffnet die Antragsmöglichkeit erneut für alle interessierten Kultureinrichtungen und Kommunen.
 
Ausgehend von einer sich stark wandelnden Gesellschaft, werden in der Realisierungsphase Entwicklungs- und Innovationsvorhaben gefördert, die Kulturinstitutionen neu denken: Gesucht werden Ideen und weitreichende strategische Konzepte, die Antworten auf systemische Probleme und widersprüchliche Entwicklungen geben. Das Förderprogramm ermöglicht die praktische Umsetzung und Anwendung von Lösungsansätzen über mehrere Jahre. Die Vorhaben sollen mit neuen programmatischen und betrieblichen Zielsetzungen dazu beitragen, Kulturinstitutionen für eine vielfältige Stadtgesellschaft der Zukunft zu entwickeln und sie langfristig resilienter aufzustellen. Dabei geht es um spartenspezifische wie -übergreifende Fragestellungen, die auf vergleichbare Institutionen übertragbar sind und – jenseits der finanziellen Diskussion – eine bundesweite Debatte über Herausforderungen, Ziele und gesellschaftliche Aufgaben von Kulturinstitutionen ermöglichen.
 
Neben der finanziellen Förderung umfasst die Realisierungsphase auch ein umfangreiches Wissenstransfer-Programm. Es unterstützt zum einen den Austausch von Transformationserfahrungen mit interessierten Partnerorganisationen, zum anderen den fachlichen Austausch auf internationaler Ebene.

Antragstellung – Auf einen Blick

Antragszeitraum

5. Oktober 2026 – 12. Februar 2027, 12 Uhr mittags

Antragsportal

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Antragsportal.

Informationsveranstaltungen

Wir bieten folgende Informationsveranstaltungen online an, in denen wir über das Programm informieren und Ihre Fragen zur Antragstellung beantworten:

9. Oktober 2026, 12:00 Uhr
9. November 2026, 16:00 Uhr
9. Dezember 2026, 11:00 Uhr

(weitere Termine folgen)
 
Zur Teilnahme folgen Sie dem Zoom-Link:
https://us02web.zoom.us/j/87057401453?pwd=ZR10AIh5rBrWZEbSVJjzQgucGqHw2S.1
 
Meeting-ID: 870 5740 1453
Kenncode: 263763
 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Beratungsangebot

Häufig gestellte Fragen beantworten wir in den FAQs.
Sollten Sie darüber hinaus dringende Fragen haben, stehen wir Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:

Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular:
Claudia Engels, Projektmanagement | +49 (0)30 40 20 33 22 4 | c.engels@uebermorgen-programm.de

Für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag:
Cornelia Walter, Programmleitung | +49 (0)30 40 20 33 23 1 | c.walter@uebermorgen-programm.de

Juryverfahren

Die Förderentscheidung trifft eine internationale Jury in zwei Stufen: Nach einer ersten Auswahl auf Basis der Anträge folgen am 23. und 24. April 2027 kurze digitale Gespräche (ca. 15 Min.) der Jury mit der verantwortlichen Leitung der in der engeren Wahl befindlichen Institutionen. Die Einladungen werden am Abend des 22. April 2027 per E-Mail verschickt.

Projektlaufzeit

Ende Juni 2027 mit Förderzusage – 31. Dezember 2030

Anlagen zum Antrag

Hier finden Sie alle Vorlagen und Muster für die Anlagen zur Antragstellung. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Gerät abgespeichert werden muss.

Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan

Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Vorlage und reichen Sie den KFP als offene Excel-Datei mit dem Antrag ein.

Hinweise zum Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplans

Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Erläuterungen zum Ausfüllen der Vorlage.

Erklärung Antragstellerin

Bitte reichen Sie die gescannte Erklärung mit der Unterschrift der Hausleitung oder vertretungsberechtigten Person als PDF mit dem Antrag ein.

Erklärung gesicherte Drittmittel

Muster für eine Förderungszusage zur Kofinanzierung durch die fördergebende Institution.

Downloads

Fördergrundsätze für die Realisierungsphase

Stand: 05.10.2026

ANBestP Projektförderung

Stand: 08.09.2026

ANBestP Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften

Stand: 24.04.2025

Merkblatt Honoraruntergrenzen

Stand: 28.06.2024

FAQs

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Antragstellung. Es lohnt sich regelmäßig einen Blick auf die Fragen und Antworten zu werfen, da diese kontinuierlich ergänzt werden.
 
Sollten Sie Fragen haben, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden, wenden Sie sich bitte an das Programmbüro Übermorgen.

Förderkriterien und Antragsberechtigung

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung von Modellprojekten, die eine weitreichende institutionelle Transformation anstreben und beispielhaft für andere Kultureinrichtungen wirken. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die Antworten auf zentrale Herausforderungen und Debatten ihrer Sparte geben. Die Kultureinrichtungen sollen klar benennen, was ihre Institution in Zukunft auszeichnet – und wie sie den Entwicklungsprozess praktisch beginnen. Dies kann eine umfassende Neuaufstellung der Institution sein oder auch die gezielte Weiterentwicklung einzelner Bereiche: der Trägerstruktur, des künstlerischen Programms, der Kooperationsformen oder der Raumnutzung. Leitfragen für die Transformation sollen sein: Welche Rolle spielt Ihre Institution in zehn Jahren für die Stadtgesellschaft? Welche dauerhaften strukturellen Veränderungen sind notwendig, um dieser Vision näher zu kommen? Und welcher spezifischen Herausforderung Ihrer Sparte begegnet das Vorhaben damit?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, Verbünde von Kultureinrichtungen und Kommunen als Trägerinnen von Kultureinrichtungen. Antragsberechtigt sind auch Kultureinrichtungen und Kommunen, die in der Orientierungsphase nicht gefördert wurden.

Wer ist nicht antragsberechtigt?

Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen, die vorrangig oder ausschließlich auf Bildung, Ausbildung oder Vermittlung zielen, sowie Interessensverbände, rein wissenschaftliche Bibliotheken oder Organisationen, die ausschließlich Projektförderungen erhalten. Festivals sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Welche Kultureinrichtungen können einen Antrag stellen?

Eine beantragende Kultureinrichtung
— hat ihren Sitz in einer Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner:innen [siehe: Was ist eine „Großstadt“ bzw. eine Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner:innen?];
— st im Sinne des Programms ein Museum, Kunstverein, Theater, Oper, Orchester, Mehrspartenhaus, Produktionshaus, Konzerthaus, eine Stadtbibliothek, ein spartenübergreifendes Kulturzentrum oder eine kulturelle Gedenkstätte;
— wirkt aufgrund ihres Profils oder ihrer Größe modellhaft in die Stadt/ Region hinein;
— bespielt ein eigenes Haus regelmäßig und kontinuierlich [siehe: Was ist mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Bespielung eines eigenen Hauses gemeint?];
— verfügt über technische und personelle Infrastruktur;
— befindet sich in öffentlicher Trägerschaft; alternativ erhält sie eine langjährige (mindestens 5-jährige), institutionelle Förderung durch Stadt, Land oder Bund [siehe: Was ist mit einer langjährigen, institutionellen Förderung durch Stadt, Land oder Bund gemeint?]. Die Rechtsform der antragstellenden Einrichtung (z.B. Eigenbetrieb, Verein, Stiftung, GmbH oder gGmbH) ist dabei unerheblich.

Können mehrere Kultureinrichtungen gemeinsam einen Antrag als Verbund stellen?

Ja, mehrere Kultureinrichtungen können als Verbund einen Antrag stellen.
 
Als Verbünde gelten im Sinne des Programms
— Zusammenschlüsse verschiedener Kultureinrichtungen innerhalb einer Kommune oder über kommunale und Landesgrenzen hinweg, die ein gemeinsames Vorhaben in allen beteiligten Institutionen umsetzen.
— Dabei können Verbünde auch Kultureinrichtungen in Klein- und Mittelstädten einbeziehen, sofern mindestens eine beteiligte Einrichtung in einer Großstadt ansässig ist und die genannten Anforderungen [siehe: Welche Kultureinrichtungen können einen Antrag stellen?] erfüllt. Hat der Verbund keine eigene Rechtsform, bestimmen die Verbundpartner:innen eine der großstädtischen Kultureinrichtungen als Antragstellerin und Projektträgerin.

Kann eine Kommune einen Antrag stellen?

Ja, Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen sind antragsberechtigt. Kommunen beantragen die Förderung in ihrer Funktion als Trägerinnen von Kultureinrichtungen. Auch hier ist das Ziel des Förderprogramms die Umsetzung eines Vorhabens für eine oder mehrere Kultureinrichtung(en) unter Beteiligung derselben.

Können Akteure aus der Freien Kulturszene einen Antrag stellen?

Winzelakteure oder Gruppen der Freien Szene können keinen Antrag stellen, da sie die in den Fördergrundsätzen für das Programm definierten Kriterien für eine Kultureinrichtung nicht erfüllen.  [siehe Welche Kultureinrichtungen können einen Antrag stellen?] Im Rahmen der Antragstellung als Verbund sind allerdings Kooperationen mit der Freien Szene möglich.

Können auch mehrere, voneinander unabhängige Anträge von einer Einrichtungen gestellt werden?

Ja, das ist möglich.

Was ist eine „Großstadt“ bzw. eine Kommune mit mehr als 100.000 Einwohner:innen?

Das Kriterium der „Großstadt“ richtet sich nach der beim Deutschen Städtetag angewandten Praxis aus Einwohnerzahl (> 100.000) und Sozialer Funktion als Oberzentrum. Als Grundlage gelten die Referenztabellen des BBSR (Stand: 31.12.2024) zur Raumgliederung.

Was ist mit einer langjährigen, institutionellen Förderung durch Stadt, Land oder Bund gemeint?

Mit einer institutionellen Förderung durch Stadt, Land oder Bund ist eine Zuwendung zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers gemeint (z.B. institutionelle Förderung oder Konzeptförderung). Gefördert werden dementsprechend eine Institution und ihre Tätigkeit als Ganzes. Unter „langjährig“ verstehen wir Zuwendungen von mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren.

Was ist mit einer regelmäßigen und kontinuierlichen Bespielung eines eigenen Hauses gemeint?

Eine antragsberechtigte Kultureinrichtung bespielt ihren Standort regelmäßig und dauerhaft – das heißt, sie bietet in wiederkehrenden, zeitlich eng getakteten Abständen ein Programm an einem festen Ort an und ist mit diesem Haus als Ort in der Öffentlichkeit klar identifizierbar. Festivals mit einem jährlichen, bi- oder triennalen Zyklus erfüllen dieses Kriterium nicht und sind daher von der Antragstellung ausgenommen.

Wann kann das beantragte Vorhaben starten?

Die Projektlaufzeit beginnt mit der Förderzusage Ende Juni 2027.
Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel sechs Wochen, nachdem der Projektträger/ die Projektträgerin alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat. Eine Auszahlung der Fördermittel kann erst nach Vertragsschluss erfolgen.
Eine Förderung wird nur auf Grundlage eines Fördervertrags gewährt. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass der Start des Projekts und damit verbundene Ausgaben und Verpflichtungen vor Vertragsabschluss auf eigenes Risiko erfolgt.

Welche Länge hat die Projektlaufzeit?

Die Projektlaufzeit beginnt mit der Förderzusage Ende Juni 2027 und endet am 31. Dezember 2030.

Wie hoch ist die Fördersumme?

Die Fördersumme beträgt zwischen 300.000 und 600.000 Euro pro Projekt für die gesamte Projektlaufzeit.
Verbundprojekte können für jeden weiteren Partner oder jede weitere Partnerin über die antragstellende Institution hinaus zusätzlich bis zu 100.000 Euro beantragen, insgesamt jedoch max. 1 Mio. Euro für das gesamte Vorhaben.

Ist eine Kofinanzierung erforderlich?

Eine Kofinanzierung von 20 Prozent der beantragten Summe ist erforderlich – einsetzbar sind sowohl gesicherte Eigen- als auch Drittmittel.
 
Beispiel:
Beantragte Fördermittel:               600.000 €
Kofinanzierung:                              120.000 €
Gesamtsumme der Ausgaben: 720.000 €

Was ist mit gesicherten Eigen- oder Drittmitteln gemeint?

Drittmittel sind Finanzmittel von einer weiteren Fördergeberin bzw. einem weiteren Fördergeber (z.B. öffentliche Stellen, private oder öffentliche Geldgeber wie beispielsweise andere Stiftungen), die zur Finanzierung des Vorhabens bereitgestellt oder eingeworben werden.
Gesicherte Drittmittel sind dann gegeben, wenn Sie von dem entsprechenden Geldgeber eine verbindliche Zusage über die Höhe der angegebenen Mittel vorliegen haben und ihnen darin die Verwendung der Mittel bestätigt wird. Die Bestätigung  ist dem Antrag beizufügen.
 
Unter Eigenmitteln ist der antragstellenden Einrichtung direkt zur Verfügung stehendes Geld zu verstehen. Durch die Unterzeichnung der Erklärung der Wahrheit und Wirtschaftlichkeit erklärt die antragstellende Institution, dass die ggf. im Kosten- und Finanzierungsplan aufgeführten Eigenmittel dem Vorhaben gesichert zur Verfügung stehen.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Gefördert werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Die Fördermittel decken die Kosten des Veränderungsprozesses ab, nicht aber den laufenden Betrieb. Nach Abschluss der Förderung soll das Vorhaben ohne zusätzliche Mittel dauerhaft in der Kultureinrichtung verankert sein.

Können Sachleistungen und/ oder unbare Personalleistungen im Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen werden?

Nein, Sachleistungen und Leistungen, die aus dem laufenden Etat einer Institution getragen werden, können nicht im Kosten- und Finanzierungsplan aufgenommen werden. Dazu gehören neben den ständigen Mitarbeitenden z. B. die Bereitstellung von Veranstaltungsräumen, Technik, Unterkünften etc. Auch ehrenamtliche/ unentgeltliche Tätigkeiten – also Leistungen, für die keine Geldmittel fließen, sind ausgeschlossen.
 
Sachleistungen oder unbare Personalleistungen können auch nicht als Eigenanteil eingebracht werden.

Welche Ausgaben sind nicht förderfähig?

Nicht gefördert werden rein künstlerische Projekte, Maßnahmen zur bloßen Effizienzsteigerung der Kultureinrichtung, die Gründung neuer Institutionen oder Vorhaben, die vorrangig investive Maßnahmen beinhalten.

Was umfasst der Wissenstransfer im Programm?

Ein zentrales Ziel von »Übermorgen« ist der aktive, interdisziplinäre Austausch von Erfahrungen und Transformationswissen zwischen Kulturinstitutionen und Kommunen. Geförderte Einrichtungen nehmen daher an einem umfassenden Programm zum Wissenstransfer teil – bestehend aus interdisziplinären Tagungen, Formaten der Prozessbegleitung, einem internationalen Kongress im Jahr 2029 sowie dem regelmäßigen Austausch mit einer selbstgewählten Partnerorganisation.

Wer nimmt am Wissenstransfer teil?

Am Wissenstransfer nehmen alle geförderten Kultureinrichtungen und Kommunen sowie ihre selbstgewählten Partnerinstitutionen teil. Die Geförderten verpflichten sich, ihr Transformationswissen mit mindestens einer selbstgewählten Partnerinstitution zu teilen – die konkrete Form des Austauschs legen die Partner:innen eigenständig fest. Nach der Juryentscheidung bekommen die Geförderten 6 Monate Zeit, ihre Partnerinstitutionen zu benennen. Verbünde müssen über die beteiligten Einrichtungen hinaus keine zusätzlichen Partner:innen benennen.

Darüber hinaus hat die Jury die Möglichkeit, Einrichtungen aus dem Kreis der Antragstellenden zu empfehlen, die auch ohne Förderung ihres Vorhabens am Wissenstransfer teilnehmen können, sofern sie Interesse daran haben.

Für alle Partnerinstitutionen übernimmt das Programmbüro die Kosten der Teilnahme.

Antragstellung

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich mit dem ab 5. Oktober 2026 auf der Website uebermorgen-programm.de bereitgestellten Onlineformular. Zum Antragsportal geht es hier. 

Bis wann kann ich einen Antrag stellen?

Kultureinrichtungen, Verbünde oder Kommunen können sich bis zum 12. Februar 2027, 12:00 Uhr MEZ ausschließlich über das Antragsportal bewerben. Es gilt das Sendedatum des Online-Formulars. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Wir empfehlen dringend, den Antrag bereits vor dem Stichtag einzureichen, um etwaige Fragen noch im Voraus klären zu können und eventuelle Überlastungen des Datenservers zu vermeiden. Kalkulieren Sie bitte entsprechende Wartezeiten bei der Datenverarbeitung ein.

Kann ich das Onlineformular zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten?

Ja, der Antrag kann zwischengespeichert und bis zum Bewerbungsschluss kontinuierlich bearbeitet werden. 

Welche Informationen werden im Antragsformular erfasst?

Im Antragsformular werden entlang u.a. folgender Fragen ein Zukunftsbild der Institution entworfen sowie die Umsetzung des Vorhabens und dessen Modellhaftigkeit erläutert:
 
a. Beschreiben Sie Ihre Vision für die Institution in zehn Jahren. Welche dauerhaften betrieblichen, programmatischen oder anderen Veränderungen sind notwendig, um diese zu realisieren? 
b. Wie ermöglicht das Vorhaben diese Veränderung? Welche Maßnahmen sind geplant? Worin besteht dabei die größte Herausforderung?
c. Welcher spezifischen Herausforderung der Sparte oder des Kultursektors begegnet das Vorhaben? Worin besteht die Besonderheit des Ansatzes? Inwiefern ist er wegweisend?

Welche Unterlagen müssen im Rahmen der Antragstellung vorgelegt werden?

a. Unterzeichnete Erklärung der Antragstellerin (PDF);
b. Kosten- und Finanzierungsplan (Excel);
c. Erklärung über die gesicherten Drittmittel (PDF);
d. Nachweis der öffentlichen Trägerschaft; alternativ Nachweise über die langjährige (mindestens 5-jährige), institutionelle Förderung durch Stadt, Land oder Bund.
e. Nachweis über die kulturpolitische Unterstützung des Vorhabens (z.B. Unterstützungsschreiben, Videostatements, Ratsbeschlüsse)

Dem Antrag können zusätzlich Anlagen beigefügt werden wie z. B. Empfehlungsschreiben der beteiligten Kultureinrichtungen, ausführliche Projektbeschreibung, Zeit- und Maßnahmenplan.

Wo finde ich die Vorlagen für die einzureichenden Unterlagen?

Die Vorlagen für den Kosten- und Finanzierungsplan und die zu unterzeichnenden Erklärungen sowie die Erklärung über die gesicherten Drittmittel finden Sie im Downloadbereich der Website. Bitte beachten Sie, dass das jeweilige Formular vor dem Ausfüllen auf Ihrem Gerät abgespeichert werden muss.

Wie muss der Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?

Bitte verwenden Sie für den Kosten- und Finanzierungsplan ausschließlich unsere Vorlage. In den Hinweisen finden Sie hilfreiche Tipps und Erläuterungen zu den Vorgaben.
 
Bitte reichen Sie den ausgefüllten Kosten- und Finanzierungsplan ausschließlich als offene Excel-Datei ein.

Wo kann ich Fragen zum Antragsverfahren stellen?

Das Team des Programmbüros steht Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung:
— Für Fragen zu unseren Fördergrundsätzen und zum Antragsformular: Claudia Engels, Projektmanagement | +49 (0)30 40 20 33 22 4 | c.engels@uebermorgen-programm.de
— Für alle inhaltlichen Fragen zu Ihrem Antrag: Cornelia Walter, Programmleitung | +49 (0)30 40 20 33 23 1 | c.walter@uebermorgen-programm.de

Finden Informationsveranstaltungen zum Programm und zur Antragstellung statt?

An den folgenden Terminen werden digitale Informationsveranstaltungen angeboten, in denen das Programm vorgestellt wird und Ihre Fragen zur Antragstellung beantwortet werden:
 
9.10.2026, 12:00 Uhr
9.11.2026, 16:00 Uhr
9.12.2026, 11:00 Uhr

(weitere Termine folgen und werden hier veröffentlicht)
 
Zur Teilnahme folgen Sie dem Link:
https://us02web.zoom.us/j/87057401453?pwd=ZR10AIh5rBrWZEbSVJjzQgucGqHw2S.1

 
Meeting-ID: 870 5740 1453
Kenncode: 263763
 
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Auswahlverfahren

Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Vorhaben?

Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt durch eine internationale Jury in zwei Stufen. Zunächst wählt die Jury auf Grundlage der eingereichten Anträge die Projekte aus, die in die engere Wahl kommen.  In einem zweiten Schritt führt die Jury kurze digitale Gespräche (ca. 15 Minuten) mit der verantwortlichen Leitung der antragstellenden Institution zur Klärung offener Fragen. Diese Gespräche finden am 23. und 24. April 2027 statt; die Einladungen werden kurzfristig am Abend des 22. April 2027 per E-Mail verschickt. Sollte die Teilnahme an den Terminen nicht möglich sein, gilt der Antrag als abgelehnt, da keine Ersatztermine angeboten werden können.

Die Auswahl der zur Förderung empfohlenen Projekte erfolgt danach durch die Jury auf Grundlage der formulierten Ziele und Kriterien [siehe: Nach welchen Kriterien entscheiden die Fachjury und der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes?].
 
Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes trifft die finale Förderentscheidung auf Grundlage der Juryempfehlungen im Ende Juni 2027.

Wann finden die digitalen Auswahlgespräche mit der Jury statt?

Die Gespräche [siehe: Wie erfolgt die Auswahl der geförderten Vorhaben?] finden am 23. und 24. April 2027 statt; die Einladungen werden kurzfristig am Abend des 22. April 2027 per E-Mail verschickt. Sollte die Teilnahme an den Terminen nicht möglich sein, gilt der Antrag als abgelehnt, da keine Ersatztermine angeboten werden können.

Nach welchen Kriterien entscheiden die Fachjury und der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes?

Die Auswahl der geförderten Vorhaben trifft der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes auf Empfehlung einer unabhängigen, international besetzten Fachjury. Maßgeblich sind folgende Kriterien:
 
Das Vorhaben
— entwickelt ausgehend von aktuellen oder zu erwartenden Herausforderungen ein überzeugendes, modellhaftes Zukunftsbild für die Institution;
— sieht einen grundlegenden Transformationsprozess vor, der bestehende Strukturen der Institution kritisch überprüft und zukunftsfähig weiterentwickelt;
— umfasst eine überzeugende Strategie zur Stärkung der gesellschaftlichen Relevanz und Wirkung der Institution;
— ist hinsichtlich seiner Machbarkeit und Umsetzung schlüssig dargelegt;
— ist langfristig auf Finanzierung aus eigenen Mitteln der Institution angelegt;
— wird von Politik und Verwaltung vor Ort unterstützt;
— hat einen bundesweit beispielhaften Charakter und ist grundsätzlich auf andere Einrichtungen übertragbar.

Wann kann mit einer Zusage bzw. Absage gerechnet werden?

Der Stiftungsrat der Kulturstiftung des Bundes trifft die finale Förderentscheidung auf Grundlage der Juryempfehlungen Ende Juni 2027. Die Zu- und Absagen werden nach der Stiftungsratssitzung per E-Mail verschickt.

In welchen Fällen ist eine Förderung ausgeschlossen?

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die antragstellende Kultureinrichtung oder Kommune die formalen Förderkriterien nicht erfüllt [siehe: Welche Kultureinrichtungen können einen Antrag stellen?, Kann eine Kommune einen Antrag stellen?].
Nicht antragsberechtigt sind darüber hinaus Einrichtungen, die vorrangig oder ausschließlich auf Bildung, Ausbildung oder Vermittlung zielen, sowie Interessensverbände, rein wissenschaftliche Bibliotheken oder Organisationen, die ausschließlich Projektförderungen erhalten. Festivals sind ebenfalls von der Antragstellung ausgeschlossen.  
 
Eine Förderung ist außerdem ausgeschlossen, wenn
— die Antragsfrist versäumt wurde,
— die Antragsunterlagen unvollständig sind oder das Online-Antragsportal nicht genutzt wurde,
— der Sitz der antragstellenden Kultureinrichtung oder Kommune nicht in Deutschland ist,
— mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens schon begonnen wurde.

Mit wem wird der Fördervertrag abgeschlossen?

Bureau Ritter führt das Förderprogramm „Übermorgen“ als Programmbüro in Kooperation mit der Kulturstiftung des Bundes durch. Die Förderverträge werden direkt mit Bureau Ritter abgeschlossen.

Gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Förderung?

Ein Anspruch auch Förderung besteht nicht.

Kontakt

Allgemeiner Kontakt Programmbüro Übermorgen:

T. +49 30 40 20 33 260
kontakt@uebermorgen-programm.de