Realisierungs
phase ab 2027

Hier finden Sie alle Infos zur zweiten Phase (2027–2030).

Die Antragstellung ist seit 5. Oktober 2026 möglich.

Wie sollen Kulturinstitutionen in zehn Jahren arbeiten? Wie müssen sie sich aufstellen, um relevant, resilient und zugänglich zu sein?

Mit diesen Leitfragen geht das Programm „Übermorgen – Neue Modelle für Kulturinstitutionen“ der Kulturstiftung des Bundes 2027 in die zweite Förderphase. Ziel ist es, dass Kulturinstitutionen mit Unterstützung von Kulturpolitik und Verwaltung tragfähige Zukunftsmodelle umsetzen und diese langfristig verankern. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Ansätze, die Bestehendes hinterfragen, neue Wege erproben und Kulturinstitutionen neu denken: weitreichende strategische Konzepte, die institutionelle Transformation vorantreiben und beispielhaft für andere Kultureinrichtungen wirken. Dazu zählen etwa neue Formen der Führung und Zusammenarbeit, neue Finanzierungsmodelle, Kooperationen über Spartengrenzen hinweg oder eine stärkere Zusammenarbeit mit der Stadtgesellschaft. Die Geförderten bearbeiten dabei zentrale Herausforderungen von Kulturinstitutionen und geben ihre Erfahrungen an andere Einrichtungen weiter

Aus dem Zukunftsdenken in die gelebte Transformation
Die Fördermittel in Höhe von 300.000 bis 600.000 Euro pro Projekt (Laufzeit 2027–2030) – bei Verbundprojekten insgesamt bis zu 1 Million Euro – dienen der Finanzierung eines Transformationsprozesses und des Übergangs in neue Strukturen. Geförderte Institutionen müssen glaubwürdig darlegen, wie sie nach Abschluss der Förderung ohne zusätzliche Mittel auskommen.

Verantwortung teilen: Wissenstransfer und Partner:innen
Ein zentrales Element des Programms ist der Wissenstransfer. Jede geförderte Institution übernimmt Verantwortung als Modellprojekt und gibt Erfahrungen und Wissen an andere Kulturinstitutionen weiter. So entstehen nachhaltige Netzwerke, konkrete Kooperationen und ein praxisnaher Austausch von Erfahrungen und Learnings.

Begleitend entwickelt das Programm gemeinsam mit spartenspezifischen Verbänden Formate für Wissenstransfer und Diskussion. Ein internationaler europäischer Kongress im Jahr 2029 knüpft an die Erfahrungen des Reiseprogramms der Orientierungsphase an und reflektiert die Ergebnisse im europäischen Kontext. Zudem wird die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Städtetag fortgesetzt.

Politische Rückendeckung und Kofinanzierung erforderlich

Voraussetzung für eine Förderung ist die aktive Unterstützung durch Politik und Verwaltung, dokumentiert durch entsprechende Stellungnahmen oder Statements. Für die erforderliche Kofinanzierung von 20 Prozent der beantragten Fördermittel können Eigen- oder gesicherte Drittmittel eingebracht werden, um so auch Kommunen in Haushaltssicherung eine Beantragung zu ermöglichen.

Zeitplan der Realisierungsphase
Die verbindlichen Förderkriterien sind veröffentlicht, der Antragsschluss für die Realisierungsphase ist am 12. Februar 2027 um 12:00 Uhr. Der Projektstart ist für Juli 2027 vorgesehen.

Auf einen Blick

5. Oktober 2026

Antragsstart

Oktober 2026 – Februar 2027

Digitale Beratungstermine zur Antragsstellung
9.10.2026, 12:00 Uhr
9.11.2026, 16:00 Uhr
9.12.2026, 11:00 Uhr
(weitere Termine folgen)

12. Februar 2027, 12:00 Uhr

Antragsschluss

Juli 2027

Projektstart

Dezember 2030

Projektende